Neues Rettungsdienstgesetz im Südwesten

16.04.2024 / Rettungswagen in Baden-Württemberg sollen in 95 Prozent der Fälle künftig in zwölf Minuten am Notfallort eintreffen. Das besagt das neue Rettungsdienstgesetz, das am heutigen Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde und nun den Landtag beschäftigen wird. Die bisherige Zeitspanne lag bei 10 bis 15 Minuten, wobei selbst die längste Zeitdauer in einigen Landkreisen überschritten wurde.

Das neue Gesetz umfasst auch eine stärkere Differenzierung bei der Art der Notfälle. So müssen die Einsatzkräfte bei lebensbedrohlichen Erkrankungen deutlich rascher am Notfallort sein als bei weniger schweren Verletzungen.

Die Rettungsorganisationen müssen jetzt neu planen. Bei der Überschreitung der Grenze von 95 Prozent nicht erreicht werden, müsse die Rechtsaufsichtsbehörde einschreiten, so ein Sprecher des Innenministeriums. Für den Bürger besteht dadurch kein rechtlicher Anspruch auf die jeweilige Einsatzzeit.