Volksbegehren gegen XXL-Landtag rechtens

28.02.2025 / Das Volksbegehren gegen eine Aufblähung des baden-württembergischen Landtags ist rechtens. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart. Demnach muss das Volksbegehren vom Innenministerium in Baden-Württemberg zugelassen und bekanntgemacht werden. Die FDP als Initiator und Kläger kündigte an, baldmöglichst Unterschriften sammeln zu wollen. Ziel ist es, die einzelnen Wahlkreise von 70 auf 38 zu reduzieren. Die Partei hatte bereits mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt, das Ministerium hatte aber den Antrag auf Zulassung des Begehrens abgelehnt. (Bild: landtag-bw.de)

Weitere Meldungen:

Die Zahl der Arbeitslosen in Baden-Württemberg ist im Februar um 0,5 Prozent auf etwas über 292.600 gesunken. Das teilte die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart mit. Die Arbeitslosenquote liegt demnach bei 4,6 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit legte im Februar auf 3,6 Prozent zu.

13 der insgesamt 18 von der Schließung ihrer ärztlichen Notfallpraxen betroffenen Städte haben gemeinsame Klage gegen die Pläne beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht. Sie seien nicht grundsätzlich gegen die Schließung eines landesweiten Standortkonzepts der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg KVBW, hieß es. Allerdings kritisieren sie, nicht in die Planungen eingebunden und ausreichend informiert gewesen zu sein. Sie seien vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt worden, sagte Ettlingens Oberbürgermeister Arnold.

Der ADAC hat für dieses Wochenende vor Staus und zähfließendem Verkehr auf den Autobahnen und Bundesstraßen in Richtung Alpen gewarnt. Grund sei der Beginn der Faschingsferien in Baden-Württemberg und Bayern. Zudem soll es in de höheren Lagen des Schwarzwald am Wochenende nochmals schneien.

Die Meldungen wurden am 28.02.2025 im Programm von Radio BW Baden-Württemberg gesendet.

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