Ungleichheit im Recht? Staatsanwaltschaft bestätigt Beschwerde

22.08.2024 / Nach Bekanntwerden einer Bewährungsstrafe für eine Stuttgarter Polizistin, die ihren Kollegen zu Unrecht der sexuellen Nötigung, Belästigung und Vergewaltigung verdächtigt hatte, zieht der Fall Kreise bis zur Polizeiaffäre Baden-Württemberg.

Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde offenbar Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Klägerin Katharina B. im Fall des am Ende in zwei Instanzen freigesprochenen Polizeiinspekteurs eingereicht. Das bestätigte die Behörde gegenüber Radio BW Baden-Württemberg, ohne Namen zu nennen. Die Beschwerde werde derzeit geprüft, hieß es.

Auch im Fall des derzeit suspendierten Polizeiinspekteurs waren von einer Polizistin nicht beweisbare, vom Gericht als erlogen bezeichnete und widerlegte Vorwürfe gegen den ranghohen Beamten erhoben worden. Dieselbe Staatsanwaltschaft hatte auf ein Ermittlungsverfahren gegen diese Polizistin allerdings bislang verzichtet.

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