08.04.2024 / Der Freispruch des wegen sexueller Nötigung einer Beamtin angeklagten Polizeiinspekteurs des Landes Baden-Württemberg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin als unbegründet zurück. Das geht aus dem Beschluss des BGH hervor, der unserem Sender vorliegt.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil gegen den ranghohen Polizeiinspekteur waren sowohl die Nebenklägerin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Jetzt wurden keine Verfahrensfehler erkannt.
Im Prozess hatte sich die mutmaßlich Geschädigte immer mehr in Widersprüche verrannt. Bereits aus den Unterlagen des noch immer laufenden Untersuchungsausschusses war ersichtlich, dass die angeblich Geschädigte mit den Anschuldigungen gegen ihren Vorgesetzten nach einer Kneipentour offenbar ihre damalige Beziehung retten wollte. In den Fokus der daraufhin erfolgten Ermittlungen rückt inzwischen auch immer mehr die Polizeipräsidentin des Landes, Hinz.
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