[22.09.2023] Der vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochene und derzeit freigestellte Polizeiinspekteur in Baden-Württemberg muss sich nicht länger die von der Stuttgarter Zeitung „Kontext“ übernommene Bezeichnung „Penis-Polizist“ gefallen lassen. Das Landgericht Hamburg gab dem Antrag des Beamten auf eine einstweilige Verfügung vollumfänglich statt.
Das geht aus dem Beschluss hervor, der Radio BW Baden-Württemberg vorliegt. Die Richter erkannten darin eine Persönlichkeitsverletzung, die in keiner Weise von der freien Meinungsäußerung gedeckt sei.
Eine Redakteurin von „Kontext“ hatte in einem Kommentar in weiten Passagen journalistisch und ethisch fragwürdige und im allgemeinen Verständnis beleidigende Formulierungen verwendet, die sie teils von anderen Medien übernommen hatte. Diese konnten sowohl sie selbst als auch der Verlag aber nicht belegen. Auch diese Aussagen wurden vom Gericht als unzulässig festgestellt und untersagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte allerdings Baden-Württembergs Innenminister Strobl erneut in Bedrängnis bringen. Dieser soll während und rund um den Prozess im sogenannten „Polizei-Skandal“ ebenfalls Formulierungen aufgegriffen haben, die den gemachten Aussagen und Erkenntnissen entgegenstünden, berichten Beobachter.
Dieser Beitrag lief am 22.09.2023 um 7:30 Uhr erstmals im Programm von Radio BW Baden-Württemberg

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